Gesamtartikel
Einspruch gegen Bußgeld per E-Mail unzulässig
Verkehrssünder dürfen den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid nicht per E-Mail an die zuständige Behörde schicken. Dieser Kommunikationsweg entspricht laut einem Urteil des Landgerichts Fulda (AZ: 2 Qs 65/12) nicht den Formvorschriften und ist somit unwirksam.
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Fulda/Berlin - 13.08.2013 -
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Artikel Nr. 124727
Wortanzahl 126
Redakteur: Thomas Schneider
ADAC