Gesamtartikel

Erstattung der Anwaltskosten nach einem Unfall

Der Anspruch auf die Erstattung der Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall besteht auch dann, wenn der Geschädigte zunächst mit der gegnerischen Versicherung verhandelt und erst später einen Anwalt nimmt. So entschied nun das Landgericht Chemnitz (Az. 6 S 105/12).

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Chemnitz/Berlin - 14.08.2013 - 
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Artikel Nr. 124749
Wortanzahl 148
Redakteur: Thomas Schneider


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