Gesamtartikel

Auch in der Tiefgarage gilt die StVO

Auch in Tiefgaragen und Parkhäusern gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO), selbst dann, wenn auf diese nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

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München - 19.08.2013 - 
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Artikel Nr. 124825
Wortanzahl 176
Redakteur: Karin Linke


Klaus Zwingenberger/mid