Gesamtartikel
Auch in der Tiefgarage gilt die StVO
Auch in Tiefgaragen und Parkhäusern gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO), selbst dann, wenn auf diese nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
Textanfang:
München - 19.08.2013 -
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)
Artikel Nr. 124825
Wortanzahl 176
Redakteur: Karin Linke
Klaus Zwingenberger/mid