Gesamtartikel

Öffentliche Körperschaft haftet für Wasserschaden an Pkw

Können Entwässerungsgräben aufgrund eines Umbaus an einer Straße bei Starkregen das Wasser nicht aufnehmen und es entsteht dadurch ein Schaden an einem Pkw, haftet die zuständige öffentliche Körperschaft. So hat nun das Oberlandesgericht Hamm (Az. 11 U 198/10) entschieden.

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München - 20.08.2013 - 
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Artikel Nr. 124871
Wortanzahl 191
Redakteur: Thomas Schneider


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