Gesamtartikel

Waschstraßen-Betreiber haften für nicht öffnende Ausgangstore

Entsteht an einem Pkw in einer Waschstraße ein Schaden, weil sich am Ausgang die Tore nicht öffnen, haftet der Betreiber der Waschstraße. Der Halter muss jedoch nachweisen, dass der Schaden allein durch das Waschen entstanden ist, urteilte das Landgericht Wuppertal (AZ. 5 O 172/11).

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Wuppertal/Berlin - 02.09.2013 - 
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Artikel Nr. 125114
Wortanzahl 153
Redakteur: Thomas Schneider


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