Gesamtartikel

Recht: Unfall durch Sonnenlicht

Abbremsen muss ein Autofahrer, der bei der Zufahrt auf eine Kreuzung von der Sonne geblendet wird. Tut er es nicht und kommt es dort zu einem Unfall, braucht die Vollkaskoversicherung des betroffenen Autofahrers nicht für den Schaden aufkommen.

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Köln - 05.09.2013 - 
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Artikel Nr. 125141
Wortanzahl 136
Redakteur: Karin Linke


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