Gesamtartikel

Versicherung muss Schaden durch Wohnanhänger tragen

Kommt es aufgrund von Spurrillen auf der Fahrbahn zu einem Zusammenprall von Wohnanhänger und Zugfahrzeug, stellt dies keinen Betriebsschaden dar. Die Vollkasko-Versicherung muss den Schaden daher begleichen, wenn die Police Schäden durch externe Ursachen umfasst. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) hervor (Az. IV ZR 21/11).

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Schwabach - 13.09.2013 - 
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Artikel Nr. 125391
Wortanzahl 176
Redakteur: Thomas Schneider


Knaus Tabbert