Gesamtartikel

Schadenersatz für radelnden Falschfahrer

Auch Radfahrer, die auf dem Radweg in falscher Richtung fahren, haben Vorfahrt. Ein in falscher Richtung fahrender Radfahrer war mit einem Pkw-Fahrer kollidiert, weil dieser ihm die Vorfahrt genommen hatte. Das Landgericht Wuppertal entschied eine Haftungsverteilung von 70:30 zulasten des Autofahrers (Az.: 2 O 407/10).

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Düsseldorf - 25.09.2013 - 
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Artikel Nr. 125608
Wortanzahl 124
Redakteur: Manuel Pollak