Gesamtartikel

Bahn-Urteil: Geld zurück nach Verspätung bei höherer Gewalt

Bahnreisende haben bei erheblichen Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung, auch wenn der Zug durch höhere Gewalt zu spät kommt. Bei einer Verspätung von mindestens einer Stunde müssen laut der EG-Verordnung 1371/2007 die Eisenbahngesellschaften den Fahrpreis anteilig erstatten. Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil klar gestellt, dass diese Verordnung auch bei höherer Gewalt gilt.

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Luxemburg - 26.09.2013 - 
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Artikel Nr. 125619
Wortanzahl 85
Redakteur: Manuel Pollak


Deutsche Bahn AG