Gesamtartikel
Recht: In Ausnahmefällen kein Fahrverbot für Raser
In Ausnahmefällen, etwa bei schwer behinderten Personen, kann ein Gericht selbst bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung auf ein Fahrverbot verzichten.
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Berlin - 19.07.2002 -
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Artikel Nr. 12592
Wortanzahl 122
Redakteur: Karin Linke