Gesamtartikel

Drängeln auf der Autobahn kann Nötigung sein

Drängler sind für viele Autofahrer gerade auf der Autobahn ein Ärgernis. Ob das dichte Auffahren tatsächlich gesetzeswidrig ist, bestimmt das konkrete Verhalten des Dränglers. Laut Paragraph 240 des Strafgesetzbuches liegt eine Nötigung dann vor, wenn der Drängler den Fahrer vor ihm gefährdet.

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Hamm - 17.10.2013 - 
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Artikel Nr. 125990
Wortanzahl 222
Redakteur: Anne Grotjohann


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