Gesamtartikel

Mitschuld trotz Vorfahrt

Wer als Pkw-Fahrer eine Engstelle passiert, Vorfahrt hat und mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kollidiert, trägt eine hälftige Mitschuld. Denn der Unfall hätte durch Anhalten und gegenseitiger Verständigung verhindert werden können.

Textanfang:

Heidelberg - 22.10.2013 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 126056
Wortanzahl 159
Redakteur: Karin Linke


Deutscher Verkehrssicherheitsrat