Gesamtartikel

Geteilte Haftung bei Unfall zwischen Pkw und Krankenwagen

Bemerken Autofahrer einen Krankenwagen mit Martinshorn zu spät, müssen beide Kontrahenten bei einer Kollision nur die Hälfte des jeweiligen Schadens tragen. Denn auch Fahrer von Rettungsfahrzeugen müssen so fahren, dass sie einen Unfall vermeiden.

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Villingen-Schwenningen/Berlin - 25.10.2013 - 
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Artikel Nr. 126127
Wortanzahl 208
Redakteur: Thomas Schneider


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