Gesamtartikel

Haftung bei missachteter Anschnallpflicht

Nicht angeschnallte Autofahrer haften bei einem Verkehrsunfall für eigene Verletzungen und die daraus resultierenden Folgen mit. Das ist auch dann der Fall, wenn den betreffenden Fahrer an dem Unfall keinerlei Schuld trifft.

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München - 28.10.2013 - 
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Artikel Nr. 126149
Wortanzahl 118
Redakteur: Thomas Schneider


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