Gesamtartikel
Führerschein mit 17 Jahren: Nur ein Elternteil muss zustimmen
Jugendliche benötigen die Zustimmung ihrer Eltern, um mit 17 Jahren den Pkw-Führerschein im Rahmen des begleiteten Fahrens machen zu dürfen. Sind die beiden getrennt lebenden Eltern hierbei unterschiedlicher Meinung und haben ein gemeinsames Sorgerecht, genügt auch die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
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Nürnberg - 29.10.2013 -
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Artikel Nr. 126180
Wortanzahl 194
Redakteur: Thomas Schneider
Deutsche Verkehrswacht