Gesamtartikel

Pfandrecht für Autowerkstätten gilt nur eingeschränkt

Autowerkstätten können bei Streitigkeiten über durchgeführte Arbeiten und deren Bezahlung ein Pfandrecht am Fahrzeug geltend machen. Das gilt jedoch nur dann, wenn der Auftraggeber gleichzeitig auch der Besitzer des Fahrzeugs ist. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe klargestellt (Az. 9 U 168/110).

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München - 29.10.2013 - 
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Artikel Nr. 126198
Wortanzahl 231
Redakteur: Thomas Schneider


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