Gesamtartikel

Gut sichtbares Tempolimit kein Beweis für Vorsatz

Die Höhe des Bußgeldes bei einem Tempoverstoß im Straßenverkehr hängt von dem vorsätzlichen Handeln des Fahrers ab. Eine gut sichtbare Geschwindigkeitsbegrenzung ist jedoch noch kein hinreichender Beweis dafür, dass der Fahrer bewusst zu schnell gefahren ist.

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Dresden/Berlin - 30.10.2013 - 
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Artikel Nr. 126210
Wortanzahl 198
Redakteur: Thomas Schneider


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