Gesamtartikel

Verkehrszeichen: Vorsicht bei zeitlichen Tempolimits

Die durch Verkehrsschilder zeitlich begrenzten Tempolimits mit dem Zusatzzeichen "Mo - Fr" gelten auch an offiziellen Feiertagen, die zwischen Montag und Freitag liegen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (Az. (2 Z) 53 Ss-OWi 103/13 (50/13)) hervor. Vorsicht ist auch bei der Einschränkung "werktags" geboten. Denn diese schließt auch den Samstag mit ein.

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Nürnberg/Schwabach - 06.11.2013 - 
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Artikel Nr. 126336
Wortanzahl 215
Redakteur: Thomas Schneider