Gesamtartikel
Diskussion über 0,5 Promille für Radfahrer
Für Autofahrer und Radfahrer sollten nicht identische Promillegrenzen zur Bestimmung der absoluten Fahruntüchtigkeit gelten. Nach Meinung der Unfallforschung der Versicherer (UDV) diene die diskutierte Senkung des Radfahrerwertes von 1,6 Promille Alkohol im Blut auf das für Autofahrer geltende Niveau von 1,1 Promille nicht der Verkehrssicherheit.
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Berlin/Suhl - 06.11.2013 -
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Artikel Nr. 126357
Wortanzahl 180
Redakteur: Wolfgang Peters
ADFC/Oliver Tjaden