Gesamtartikel

Promillegrenze für Radfahrer bleibt vorerst bestehen

Der aktuell geltende Wert von 1,6 Promille für die absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern bleibt vorerst als einzige geltende Grenze bestehen. Der Vorschlag der Einführung eines zusätzlichen Grenzwerts von 1,1 Promille im Vorfeld der Verkehrsministerkonferenz ist vorerst vom Tisch.

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Berlin - 07.11.2013 - 
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Artikel Nr. 126386
Wortanzahl 93
Redakteur: Thomas Schneider


Polizei Mettmann