Gesamtartikel

Privatnutzungsverbote bei Firmenwagen

Nutzt ein Arbeitnehmer seinen Firmenwagen nicht privat, ist ein Privatnutzungsverbot mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Denn auch ohne privat Nutzung des Wagens, entsteht nach Ansicht des Bundesfinanzhofes (BFH) ein geldwerter Vorteil. Dieser ist als Lohn zu versteuern, sofern dem Fahrer die Nutzung nicht verboten ist.

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Berlin - 11.11.2013 - 
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Artikel Nr. 126429
Wortanzahl 217
Redakteur: Thomas Schneider


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