Das Befahren eines verschneiten oder vereisten Grundstücks mit dem Pkw ist den Verhältnissen anzupassen. Trotz der bestehenden Räumpflicht für Vermieter, müssen diese nicht bei jedem Winterunfall Schadensersatz leisten, wenn der Autofahrer eine offensichtliche Glättesituation nicht erkennt.
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Berlin - 26.11.2013 -
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