Gesamtartikel
Recht: Fehleinschätzung einer Wanderbaustelle - Verlust des Kaskoschutzes
Die Vollkaskoversicherung darf einen Schadensausgleich versagen, wenn der Versicherte den Unfall durch sogenannte grobe Fahrlässigkeit selbst zu verantworten hat.
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Neustadt/Wied - 24.07.2002 -
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Artikel Nr. 12672
Wortanzahl 214
Redakteur: Michael Winterscheidt