Gesamtartikel

Autofahrer haftet nicht bei dunkler Kleidung

Überquert ein Fußgänger in dunkler Kleidung bei Nacht eine rote Fußgängerampel außerhalb der Markierungen und wird dabei von einem Autofahrer erfasst, so haftet er in Gänze selbst.

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Saarbrücken - 28.11.2013 - 
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Artikel Nr. 126759
Wortanzahl 174
Redakteur: Karin Linke


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