Gesamtartikel
Blinker statt Warndreieck reicht nicht aus
Auch bei einem berechtigten Notstopp auf der Autobahn muss zusätzlich zur Warnblinkanlage ein Warndreieck aufgestellt werden, sonst droht eine 50-prozentige Unfall-Mithaftung. So hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az: 26 U 12/13).
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Hamm - 02.12.2013 -
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Artikel Nr. 126815
Wortanzahl 87
Redakteur: Ralf Awitt
GDV