Gesamtartikel

Theoretische Führerscheinprüfung nicht auf thailändisch

Die theoretische Führerscheinprüfung muss in deutscher oder einer anderen hierzulande häufig angewendeten Sprache abgelegt werden. Wer nur thailändisch spricht und versteht, darf die Prüfung nicht ablegen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden (Az: 3 K 623/13.NW).

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Neustadt an der Weinstraße - 05.12.2013 - 
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Artikel Nr. 126904
Wortanzahl 102
Redakteur: Ralf Awitt


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