Gesamtartikel

Zuerst rechtzeitig Blinken, dann losfahren

Blinkmuffel sind im Straßenverkehr ein ebenso häufiges wie ärgerliches Phänomen. Dabei kann unterlassenes oder falsches Blinken teuer werden, denn schlimmstenfalls begründet es die Alleinschuld an einem Verkehrsunfall. Das haben Richter am Amtsgericht Bad Segeberg entschieden (Az. 17 C 196/12).

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Bad Segeberg - 23.12.2013 - 
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Artikel Nr. 126959
Wortanzahl 116
Redakteur: Ralf Awitt


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