Gesamtartikel

Mithaftung des Vorausfahrenden nach Auffahrunfall

Bei einem Auffahrunfall ist in der Regel derjenige Schuld, der auffährt. Das gilt jedoch nicht immer. Würgt ein Autofahrer beim Anfahren an der Ampel den Motor seines Fahrzeugs ab und es kommt zum Crash, haftet er mit.

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München - 09.12.2013 - 
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Artikel Nr. 126961
Wortanzahl 94
Redakteur: Thomas Schneider


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