Gesamtartikel
Sturz bei Schadens-Begutachtung nach Verkehrsunfall
Stürzt ein Autofahrer bei der Schadens-Begutachtung nach einem Verkehrsunfall, sind daraus resultierende Verletzungen dem Unfall zuzurechnen. Das hat der Bundesgerichtshof festgestellt (Az. VI ZR 116/12).
Textanfang:
München - 23.12.2013 -
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)
Artikel Nr. 126963
Wortanzahl 89
Redakteur: Thomas Schneider
ADAC