Gesamtartikel

Keine doppelte Zulassungsgebühr für Pkw nach Umzug

Meldet ein Autohalter seinen Pkw nach einem Umzug um, darf die zuständige Behörde ihm die notwendige Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung nicht zusätzlich in Rechnung stellen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin klargestellt (Az. 11 K 478/12).

Textanfang:

Nürnberg - 11.12.2013 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 127018
Wortanzahl 180
Redakteur: Thomas Schneider


SIGNAL IDUNA