Gesamtartikel

Gericht gibt Tipps zum Steuersparen bei Dienstwagen

Private Nutzung eines Dienstwagens muss steuerlich auf alle Nutzer umgelegt werden.

Textanfang:

Bad Windsheim - 24.07.2002 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 12709
Wortanzahl 153
Redakteur: Karin Linke