Gesamtartikel

Betreten der Autobahn führt zu Mithaftung

Steigt ein Autofahrer nach einem Auffahrunfall auf der Autobahn aus seinem Fahrzeug und begutachtet den Blechschaden, trägt er an einem daraufhin folgenden zweiten Unfall eine Mitschuld. So hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden und dem Kläger eine Teilschuld von 20 Prozent auferlegt (Az. 1 U 136/12).

Textanfang:

Nürnberg - 02.01.2014 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 127256
Wortanzahl 217
Redakteur: Thomas Schneider


ADAC