Gesamtartikel

Warnhinweis nach Reifenwechsel für Autowerkstätten Pflicht

Autowerkstätten müssen nach einem Reifenwechsel die Halter darauf hinweisen, dass die Radschrauben nach 50 Kilometern bis 100 Kilometern nachzuziehen sind. Ein Vermerk auf der Rechnung reicht nach einem Urteil des Landgerichtes Heidelberg (Az. 1 S 9/10) nicht aus.

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München - 02.01.2014 - 
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Artikel Nr. 127281
Wortanzahl 231
Redakteur: Thomas Schneider


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