Gesamtartikel

Haftung nach Verkehrsunfall trotz Vorfahrt

Vorfahrt ist kein Freibrief, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt. Autofahrer haften trotz Vorfahrt anteilig mit, wenn sie mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht München (Az. 10 U 4938/12).

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München - 06.01.2014 - 
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Artikel Nr. 127306
Wortanzahl 173
Redakteur: Thomas Schneider


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