Gesamtartikel

Fahrverbot bei Telefonieren am Steuer

Wer beim Autofahren häufiger telefoniert und dabei erwischt wird, muss neben einem Bußgeld auch mit einem Fahrverbot rechnen. Dies haben jetzt Richter am Oberlandesgericht Hamm (AZ: 3 RBs 256/13) entschieden.

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Hamm - 06.01.2014 - 
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Artikel Nr. 127309
Wortanzahl 92
Redakteur: Ralf Awitt


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