Gesamtartikel
Autohändler: Entzug des roten Kennzeichens bei Missbrauch
Schlechte Nachrichten für unvorsichtige Autohändler: Geht ein Autohändler nicht verantwortungsbewusst mit einem zugeteilten roten Kennzeichen um, ist ihm dieses wieder zu entziehen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz (Az. 3 K 56/12.MZ) hervor.
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München - 14.01.2014 -
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Artikel Nr. 127469
Wortanzahl 175
Redakteur: Thomas Schneider
ADAC