Gesamtartikel

Autoinformationen polizeilich weiter verwertbar

Die Informationen von Unfalldatenschreibern wie dem automatischen E-Call-System sollen auch weiterhin von Polizei und Gerichten ausgewertet werden dürfen. Solche Zugriffe auf die Daten solcher Black-Boxen sollen nach Ansicht von Rechtsexperten aber klar geregelt werden.

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Goslar - 31.01.2014 - 
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Artikel Nr. 127809
Wortanzahl 147
Redakteur: Uwe Schmidt-Kasparek


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