Gesamtartikel

Schuldfrage Schlagloch - Ärgernis für die Autofahrer

Die Begegnung mit einem Schlagloch ist für jeden Autofahrer ein echtes Ärgernis. Und darauf folgt die ewig gleiche Frage: Wer haftet für den Schaden? Ein aktuelles Urteil in Nordrhein-Westfalen gab nun dem Beschädigten recht. Das Land haftet, wenn es im Baustellenbereich zu einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht kommt.

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Düsseldorf - 05.02.2014 - 
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Artikel Nr. 127880
Wortanzahl 184
Redakteur: Ralf Loweg


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