Gesamtartikel

Autofahrer zündet Blitzer an

Blitzer bringen Autofahrer häufig zur Weißglut. Ein Niedersachse ist aus Angst, seinen Führerschein zu verlieren, sogar so weit gegangen, die Messanlage in Brand zu setzen. In einem solchen Fall kann der Täter nicht wegen Brandstiftung, sondern lediglich wegen Sachbeschädigung verurteilt werden. So hat das Oberlandesgericht Braunschweig (Az. 1 Ss 6/13) entschieden.

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Nürnberg - 06.02.2014 - 
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Artikel Nr. 127892
Wortanzahl 234
Redakteur: Thomas Schneider


Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V., Bonn