Gesamtartikel

Zu schwer fürs Elektro-Fahrrad

Jedes Kilogramm zählt. Das gilt auch beim Kauf eines Elektro-Fahrrads. Deshalb muss der Verkäufer über das zulässige Gesamtgewicht eines E-Bikes aufklären. Versäumt er dies, muss er das Pedelec zurücknehmen. Das entschied das Bonner Landgericht (Az.: 8 S 204/13).

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Bonn - 24.02.2014 - 
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Artikel Nr. 128215
Wortanzahl 193
Redakteur: Ralf Awitt


Pressedienst Fahrrad