Gesamtartikel

Recht: Der Griff zum CD-Wechsler gefährdet nicht den Versicherungsschutz

Die Bedienung eines CD-Wechslers im Auto fällt nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Hamm nicht unter „grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr“.

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Neustadt/Wied - 30.07.2002 - 
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Artikel Nr. 12829
Wortanzahl 191
Redakteur: Michael Winterscheidt