Selbsthilfe verboten: Zum Schutz seiner angemieteten Stellplätze an einer Wohnanlage hatte ein Düsseldorfer Arzt klappbare Parkbügel anbringen lassen. Dagegen hat die Eigentümergemeinschaft geklagt und auf eine Entfernung gedrängt; mit Erfolg.
Textanfang:
Berlin - 03.03.2014 -
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.