Gesamtartikel

Führerschein-Aufbauseminar wegen Verkehrsdelikt mit dem Rad

Kein Freifahrtschein für Radler: Ein Führerschein-Neuling fürs Auto oder das Motorrad riskiert bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen auch bei Fahrten mit dem Fahrrad eine Verlängerung der Probezeit und die Verpflichtung zu einem Aufbauseminar. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden (Az. 3 L 571/13).

Textanfang:

Nürnberg - 14.03.2014 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 128591
Wortanzahl 169
Redakteur: Thomas Schneider


DVR