Gesamtartikel

Defektes Rad: Nutzungsausfall nicht bei reinen Sportgeräten

Für ein defektes Rennrad kann der Besitzer keinen Nutzungsausfall geltend machen, wenn er es als reines Sportgerät benutzt. Diese Meinung hat das Landgericht Heilbronn (Az. 5 O 30/13 Wu) vertreten. Ein sportlich aktiver Arzt hatte im verhandelten Fall für ein maßgefertigtes Rad neben der Erstattung des Kaufpreises von 14 000 Euro auch auf Schadensersatz geklagt.

Textanfang:

Nürnberg - 17.03.2014 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 128616
Wortanzahl 199
Redakteur: Thomas Schneider


www.pd-f.de/abus