Gesamtartikel

Kfz-Versicherung muss nur reale Reparaturkosten zahlen

Autofahrer haben nach einem Verkehrsunfall nur Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten, die auch tatsächlich angefallen sind. Das gilt laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (VI ZR 24/13) insbesondere dann, wenn die angefallenen Bruttokosten niedriger ausfallen als von einem Sachverständigen veranschlagt.

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Würzburg - 25.03.2014 - 
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Artikel Nr. 128768
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Redakteur: Thomas Schneider


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