Gesamtartikel

Vorsicht bei mit Wasser gefüllten Schlaglöchern

Radfahrer haben nach einem Sturz aufgrund eines Schlaglochs ein Anrecht auf Schmerzensgeld von der für die Straße zuständigen Gemeinde. Hat sich der Radler jedoch unvorsichtig verhalten, haftet er mit. So etwa, wenn er die Vertiefung wegen Regens nicht einschätzen kann und dennoch hindurch fährt. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München (AZ: 1 U 3769/11) hervor.

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München/Berlin - 28.03.2014 - 
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Artikel Nr. 128831
Wortanzahl 178
Redakteur: Thomas Schneider


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