Gesamtartikel

Vorsicht, Strafe: Alkohol auf dem Gehweg

Vorsicht, betrunkene Fußgänger: So oder so ähnlich könnte ein Verkehrsschild aussehen. Was zunächst wie ein Aprilscherz klingt, ist verkehrsrechtlich hundertprozentig möglich. Fußgänger können tatsächlich ihren Führschein verlieren, wenn sie mit mehr als 1,6 Promille über den Gehweg torkeln.

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Düsseldorf - 03.04.2014 - 
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Artikel Nr. 128940
Wortanzahl 282
Redakteur: Friedbert Weber


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