Gesamtartikel

Quadfahrer haften bei ungeklärter Schuldfrage

Das Fahren mit Quads ist grundsätzlich gefährlicher als mit einem Pkw. Aus diesem Grund haften die Fahrer dieser Freizeitfahrzeuge nach einem Unfall bei ungeklärter Schuldfrage voll. So hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Textanfang:

Düsseldorf - 03.04.2014 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 128942
Wortanzahl 93
Redakteur: Thomas Schneider


Kymco