Gesamtartikel

Schärfere Strafe für Rotlichtsünder auf dem Rad

Der Rotlichtsünder auf dem Rad soll zukünftig noch schärfer bestraft werden. Die Länder haben im Bundesrat der neuen Fahrerlaubnisverordnung nur mit Auflagen zugestimmt. Im Bußgeldkatalog sollen künftig Rotlichtverstöße von Radfahrern eigenständig aufgeführt und der bisherige Regelsatz von 45 Euro auf 60 Euro angehoben werden.

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Berlin - 11.04.2014 - 
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Artikel Nr. 129098
Wortanzahl 91
Redakteur: Wolfgang Pester


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