Gesamtartikel

BGH entscheidet über Helmpflicht durch die Hintertür für Radler

Radfahrer sind in Deutschland nicht gesetzlich verpflichtet, einen Helm zu tragen. Nach einem Verkehrsunfall müssen sie dennoch mit Konsequenzen rechnen. Denn wenn sie Schutzmaßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit unterlassen, kürzen mache Gerichte die Schadensersatz-Ansprüche. Ob das rechtens ist, überprüft ab dem 17. Juni der Bundesgerichtshof als oberste Instanz.

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Karlsruhe - 23.04.2014 - 
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Artikel Nr. 129244
Wortanzahl 152
Redakteur: Thomas Schneider


Pressedienst Fahrrad